Unsere Aufgaben
Sie sind auf der Suche nach einem Notar zur Beurkundung von Rechtsgeschäften des Grundstücks-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts?
Sie benötigen eine notarielle Beglaubigung, um die Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift zu bestätigen?
Unsere Kanzlei und Notare sind Ihre Spezialisten immer wenn es wichtig wird – wie es das Gesetz vorsieht. Sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.
Wir sind für Sie da: korrekt und exakt.
Beurkundung
Der Gesetzgeber hat bei wichtigen Rechtsgeschäften die Beurkundung als gesetzliches Formerfordernis vorgeschrieben. Beispielsweise beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages oder bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft.
Wir besiegeln kraft Gesetzes Ihr Rechtsgeschäft.

Beratung
Unsere Notare sind gerne bereit, Sie jederzeit umfassend zu berate, insbesondere in den Bereichen Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht.

Beglaubigung
Im Gegensatz zur Beurkundung bedeutet der Begriff „notarielle Beglaubigung“ lediglich, dass wir als Notar die Echtheit einer Unterschrift unter einem Dokument oder die Echtheit eines Dokuments bestätigen.
Der Grund hierfür ist, dass einige Gesetze vorsehen, dass bestimmte Erklärungen öffentlich beglaubigt werden müssen.

Möchten Sie uns Ihr Anliegen schildern?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns im Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte beachten Sie bei Anrufen unsere Öffnungszeiten.